Wir bieten Ihnen eine besondere Möglichkeit in einem der sichersten Hightech-Fluggeräte der Welt, dem Tragschrauber, über die schöne Eifel sowie den Raum Bonn, Köln und Koblenz hinweg zu schweben. Gestartet wird von folgenden Flügpätzen: Dahlem, Aachen, Trier, Koblenz, Bonn/Hangelar.
Durch einen WDR-Bericht über das Gyrokopter fliegen wurde mein Interesse für diese Technik geweckt. Nach einem Rundflug über die Region Bonn habe ich mich gleich zur Pilotenausbildung angemeldet. Seit Oktober 2012 bin ich im Besitz der Pilotenlizenz und verbringe jede freie Stunde in der Luft.
Ein Tragschrauber, auch als Autogyro oder Gyrokopter genannt, ist ein Drehflügler und ähnelt in seiner Funktionsweise einem Hubschrauber. Durch die permanente Autorotation benötigen die Gyrocopter kein Rettungssystem und gewährleisten so ein außergewöhnlich hohes Maß an Sicherheit.
Ein öffentlicher Verkehrslandeplatz in der Eifel, ca. 35 Min. südwestlich von Euskirchen. Der Flugplatz Dahlemer Binz eignet sich bestens als Startpunkt für Rundflüge über die Erlebnisregion Eifel und dem Nationalpark. Gestartet kann auch von Flügpätzen: Dahlem, Aachen, Trier, Koblenz und Bonn/Hangelar.
Schenken Sie Ihren Familienangehörigen und Freunden etwas Besonderes. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter durch eine Rundflugaktion. Filmen ,- oder fotografieren Sie Ihre Lieblingsorte aus einer Vogelperspektive. Überraschen Sie Ihren Partner mit einem Parallelflug (fliegen mit zwei Gyrocoptern). Genießen Sie einfach einen Flug durch die außergewöhnlich freie Rundumsicht. Die Flugrouten können nach Absprache festgelegt werden.
Bei weiteren Fragen rufen Sie mich einfach unter 0171-281 19 10 an oder schreiben Sie mir per E-Mail:
30 Min Rundflug: ------ 99,- EUR
45 Min Rundflug: ------ 139,- EUR
60 Min Rundflug: ------ 175,- EUR
Sonderflüge: Preis nach Vereinbarung
In allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Passagiergewicht max. 100 kg. • Durchschnittliche körperliche Verfassung. • Mindestalter: 11 Jahre • Mindestkörpergröße: 130 cm. • Die entsprechende Kleidung: Ein Helm, Fliegeroverall werden zur Verfügung gestellt. • Bei ungünstigen Wetterbedingungen behalten wir uns die Verschiebung von Flugterminen vor.
AGB / Stand 05.2018
1. Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB). Andere Vereinbarungen werden nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Auftragnehmer akzeptiert.
2. Die AGB gelten als anerkannt, nach Abgabe einer persönlichen oder telefonischen Bestellung durch den Kunden.
3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung wie auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers.
4. Sollte nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart sein, ist der Flugplatz Dahlemer Binz der Startflugplatz.
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Bonn
6. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr, oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der Klauseln in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
1. Die Bestellung ist bindend. Auftragnehmer und Vertragspartner für die Bestellung ist der jeweilige beauftragte Pilot.
2. Das Ticket kann kostenfrei auf eine andere Person übertragen werden. Dieses muss entweder schriftlich mit Unterschrift des Ticketinhabers dem Veranstalter angezeigt werden oder aber persönlich beim Rundflugtermin mitgeteilt werden.
In beiden Fällen muss das Ticket dem neuen Inhaber ausgehändigt werden.
3. Alle Tickets sind nur bei "Vorgebirgsflug" einlösbar. Die Gültigkeit ist beschränkt auf 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Die Dauer verlängert sich automatisch, wenn witterungsbedingt ein vereinbarter Termin verschoben werden muss. Wird innerhalb eines Jahres von Seiten des Kunden kein Termin vereinbart, so verliert das Ticket seine Gültigkeit.
1. Mit der mündlichen oder schriftlichen Beauftragung entsteht ein Beförderungsvertrag zwischen Auftragnehmer und Fluggast und endet mit dessen Erfüllung.
2. Sollte der Erlebnisflug seitens des Auftragnehmers nicht stattfinden können, so wird der Fluggast in geeigneter Form informiert.
Auch bei nicht geeignetem Wetter oder sonstigen Einflüssen, die eine sichere Flugdurchführung gefährden, kann der Pilot den Flug kurzfristig absagen. In diesen Fällen wird der Flugtermin in Absprache mit dem Gast auf einen anderen Tag verlegt.
3. Mit Erwerb eines Tickets erhält der Fluggast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Tragschrauber des Auftragnehmers mit der entsprechend gebuchten Flugdauer. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Piloten liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen, so gilt der Flug ab 75% der gebuchten Flugdauer (reine Flugzeit) als vertragsmäßig durchgeführt. Zeiten der Flugvorbereitung (z.B. Einweisung des Passagiers, Warmlaufen des Motors) zählen nicht zur Flugdauer. Die Landegebühr am Flugplatz Dahlemer Binz trägt der Auftragnehmer. Auf anderen Flugplätzen werden etwaige Start-, Lande-, Handlings-, An-, Abflug- oder sonstige Gebühren gesondert berechnet.
4. Die Bezahlung für ausgegebene Tickets hat spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum zu erfolgen.
5. Für Rundflüge, Fotoflüge oder andere Flugangebote ist eine Terminabsprache unter Telefon 0171 28 11 910 erforderlich. Sollte der Termin seitens des Auftragnehmers nicht stattfinden können, so wird der Kunde in geeigneter Form informiert. Sollte an dem vereinbarten Termin aufgrund der Wetterlage ein Flug mit dem Tragschrauber nicht möglich sein, muss der Termin ausfallen. Ein Anspruch auf Erstattung der Anfahrtskosten oder Verdienstausfall besteht bei wetterbedingten oder luftfahrtverkehrsrechtlichen Beschränkungen nicht. Tickets behalten bei Terminausfall weiterhin Ihre Gültigkeit.
6. Bei Rückgabe des Tickets werden bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin keine Kosten berechnet. Für spätere Rückgaben fallen 30% des Ticketpreises als Aufwandspauschale an.
7. Sollte der Fluggast gesundheitliche Probleme haben, die eine sichere Durchführung des Fluges gefährden, ist er verpflichtet, dieses vor Antritt des Fluges dem Piloten mitzuteilen. Besonders bei Problemen im Bereich Herz, Kreislauf und Lunge sollte der Fluggast vorher einen Arzt fragen, ob er einem Erlebnisflug im Tragschrauber zustimmt und als risikolos bewertet. Das gesundheitliche Risiko obliegt dem Fluggast. Für eventuelle Zwischenfälle beim Fluggast aus gesundheitlichen Gründen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Der Pilot behält sich das Recht vor, den Erlebnisflug aus Sicherheitsgründen nicht durchzuführen, sollte er den Fluggast dafür nicht als geeignet halten. Für diesen Fall wird dem Fluggast die volle Gebühr für den Rundflug ersetzt.
8. Der Fluggast hat sich unbedingt an die Anweisungen des Piloten zu halten. Für Beschädigungen am Tragschrauber, die auf ein fahrlässiges, Verschulden des Fluggastes zurückzuführen ist, haftet der Fluggast in vollem Umfang.
9. Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte sowie Brillen wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fluggast selbst für die sichere Verwahrung während des gesamten Fluges verantwortlich. Alle mitgeführten Geräte müssen durch eine Schlaufe o.ä. so gesichert sein, dass ein Lösen und Herabfallen nicht möglich ist
10. Kann der Fluggast aus wichtigen und nachvollziehbaren Gründen den Flug zum ausgemachten Termin nicht wahrnehmen, ist er verpflichtet, dieses dem Auftragnehmer mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen. Es kann dann ein neuer Termin vereinbart werden. Sollte ein Fluggast zum ausgemachten Termin nicht erscheinen, obliegt es dem Auftragnehmer, ob das Ticket verfällt oder ein neuer Termin vereinbart wird.
11 .Das Mindestalter für die Mitnahme von Kindern beträgt 11 Jahre bei einer Mindestgröße von 1,20 m. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgt durch die Unterschrift auf dem Ticket. Die zulässige maximale Größe liegt bei 2,10m und das zulässige maximale Gewicht bei 100 kg. Der Passagier hat dem Piloten hierüber zutreffend Auskunft zu geben. Abweichende Regelungen müssen im Vorfeld in einem persönlichen Gespräch geklärt werden!
12. Rauchen, offenes Licht und Feuer sind am Tragschrauber und im Umkreis von 10m verboten. Während des Fluges ist es untersagt Gegenstände aus dem Fluggerät zu halten oder zu werfen. Spitze Gegenstände, Flaschen usw. dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
Die Kleidung ist geschlossen zu halten, insbesondere Schals und Halstücher dürfen nicht lose herumhängen. Kameras und Fotoapparate sind mit Sicherheitsschlaufen am Handgelenk zu befestigen, so dass ein Lösen und Herabfallen nicht möglich ist. Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte sowie Brillen wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fluggast selbst für die sichere Verwahrung während des gesamten Fluges verantwortlich. Das Anlegen und Ablegen des Gurtes darf nur nach Aufforderung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers erfolgen.
Es gilt den Anweisungen des verantwortlichen Luftfahrzeugführers unbedingt Folge zu leisten.
13. Der Auftragnehmer hat für das Fluggerät und die Insassen eine Halterhaftpflicht-, Passagierhaftpflicht- und Sitzplatzunfallschutzversicherung abgeschlossen. Für Beschädigungen am Tragschrauber, die auf ein, auch nur leicht fahrlässiges, Verschulden des Fluggastes zurückzuführen ist, haftet der Fluggast in vollem Umfang.
Der Kunde kann seine Vertragserklärung als Verbraucher bei Fernabsatzverträgen innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfristgenügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Leonhard Wagner, Umbachweg 38, 53332 Bornheim
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist oder der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, muss er dem Auftragnehmer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass er die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und der Kunde die AGBs akzeptiert hat.
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